ApartZ GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Kurzzeitvermietung von Ferienwohnungen der ApartZ GmbH

Anbieter / Vermieter

ApartZ GmbH
Am Sande 14
31303 Burgdorf
Niedersachsen
(E-Mail/Telefon gemäß Buchungsbestätigung bzw. Website)

§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der ApartZ GmbH (nachfolgend „Vermieter“).

(2) Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn sie ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) vereinbart und vom Vermieter bestätigt wurden.

(3) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.

§ 2 Beherbergungsvertrag / Vertragsschluss

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes in Textform (z. B. E-Mail) oder über eine Buchungsplattform (z. B. Airbnb, Booking.com) bestätigt und damit die Buchung annimmt.

(2) Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet dieser dem Vermieter zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt oder die Buchung ersichtlich im Namen des Dritten erfolgt.

(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit zu prüfen. Weicht die Buchungsbestätigung von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast nicht binnen 24 Stunden nach Zugang in Textform Einwendungen, gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Der Vermieter ist verpflichtet, die gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht hingegen für subjektive Qualitätsmerkmale (z. B. individuelle Geräusch- oder Belüftungsempfindungen).

(2) Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Überlassung der Ferienwohnung sowie für von ihm in Anspruch genommene Zusatzleistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.

(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Personenzahl zur Verfügung. Eine Belegung darüber hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform. Für jeden unautorisierten zusätzlichen Gast kann der Vermieter 30,00 € pro Nacht der Reservierung berechnen.

(4) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

(5) Der Gesamtbetrag ist spätestens am Anreisetag fällig. Eine Zahlung vor Ort ist ausgeschlossen; der vollständige Rechnungsbetrag muss bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Überweisung, Kreditkartenzahlung und PayPal. Barzahlungen sowie Zahlungen mit EC-Karte werden nicht akzeptiert.

(6) Der Vermieter ist berechtigt, vor Anreise eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Soweit eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Erfolgt kein fristgerechter Zahlungseingang und wird die Zahlung auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gilt der 8. Tag nach Übermittlung der Buchungsbestätigung als Stornierungstag; die Stornoregelungen nach § 5 gelten entsprechend.

(7) Eine Zwischenreinigung ist nicht Bestandteil des Mietpreises. Auf Wunsch des Gastes kann – nach Verfügbarkeit – eine Zwischenreinigung gegen gesonderte Vergütung angeboten werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(8) Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen Forderungen des Vermieters aufrechnen.

§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und das Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, die Hausordnung/Hausregeln einzuhalten. Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt die Nachtruhe; in dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf Nachbarn und Mitbewohner geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(3) Gäste dürfen keine Reservierungen innerhalb ihres Wohnortes bei ApartZ durchführen. In Ausnahmefällen ist eine Buchung im eigenen Wohnort nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters in Textform zulässig.

(4) Rauchen, Partys und Veranstaltungen sowie exzessive Lautstärke sind untersagt. Das Rauchverbot gilt ausnahmslos in allen Innen- und Außenbereichen der Objekte, einschließlich Balkonen, Terrassen und Gemeinschaftsflächen (z. B. Flure, Innenhof). Bei Verstößen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 250,00 € (netto) berechnen, zzgl. Sonderreinigungs-, Geruchsneutralisations- und Reparaturkosten.

(5) Kommerzielle Fotografie und/oder Videografie ohne vorherige schriftliche Erlaubnis sowie illegale Aktivitäten sind strikt untersagt.

(6) Tiere sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen (z. B. Assistenztiere) sind vor dem Aufenthalt mitzuteilen und bedürfen der Abstimmung. Bei Verstößen können gesonderte Reinigungsgebühren sowie weitere Kosten (z. B. Sonderreinigung, Reparatur) berechnet werden.

(7) Der Gast haftet für die Kosten zum Ersatz von verlorenen Schlüsseln, Schlüsselkarten, Fernbedienungen oder Parkausweisen sowie – sofern erforderlich – für den Austausch von Schließzylindern/Schließanlagen.

(8) Zur Wahrung des Hausfriedens können Systeme zur Messung des Lärmpegels in den Ferienwohnungen eingesetzt werden, um exzessive Lautstärken zu erkennen. In Außen- und Gemeinschaftsbereichen kann Videoüberwachung erfolgen. Eine dauerhafte Überwachung von Wohnräumen durch Video-/Audioaufzeichnung erfolgt nicht.

(9) Der Gast ist voll verantwortlich für Schäden oder Verluste in den Räumlichkeiten und Einrichtungen. Schäden sind dem Vermieter bzw. dem Kundenservice unverzüglich zu melden.

(10) Müll ist zu trennen und in die vor Ort gekennzeichneten Behälter zu entsorgen. Soweit vorhanden, darf der Innenhof ausschließlich zur Müllentsorgung und als Weg zum Fahrradabstellplatz genutzt werden.

(11) Die Buchung einer Reservierung setzt die Einhaltung dieser Hausordnung voraus. Verstöße können zu Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen führen und berechtigen den Vermieter bei erheblichen oder wiederholten Verstößen zur fristlosen Kündigung und Räumung ohne Erstattung, soweit gesetzlich zulässig.

(12) Der Vermieter hat ein Zutrittsrecht zur Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug (z. B. Wasser-/Brandereignisse). Auf schutzwürdige Belange des Gastes wird angemessen Rücksicht genommen; eine Vorabinformation erfolgt, soweit zumutbar.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

(1) Stornierungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblich ist der Tag des Zugangs beim Vermieter.

(2) Der Gast ist ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen bis 14 Tage vor Anreise zur kostenfreien Stornierung berechtigt. Im Übrigen gelten folgende Stornopauschalen (jeweils bezogen auf den Übernachtungspreis):

• bis spätestens 14 Tage vor Anreise: 0 %
• bis spätestens 7 Tage vor Anreise: 50 %
• weniger als 7 Tage vor Anreise / Nichtanreise: 100 %

(3) Der Gast kann einen angemessenen Ersatzmieter vorschlagen. Der Vermieter kann den Vorschlag in Textform akzeptieren. Der Ersatzmieter tritt in alle Rechte und Pflichten ein und hat die Vertragsübernahme vorab in Textform zu bestätigen. In diesem Fall kann der Vermieter vom ausscheidenden Gast eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € verlangen; eine Stornopauschale entfällt.

(4) Bei Buchungen über Plattformen (z. B. Airbnb, Booking.com) gelten vorrangig die dort vereinbarten Stornierungsbedingungen. Soweit diese keine Regelung enthalten, gelten ergänzend die Absätze (1) bis (3).

(5) Bei nicht in Anspruch genommener Ferienwohnung rechnet der Vermieter anderweitige Einnahmen sowie ersparte Aufwendungen an.

(6) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22:00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem ausdrücklich vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, gilt der Vertrag als storniert. Absatz (2) gilt entsprechend. Zusätzlich kann eine Verwaltungsgebühr von 100,00 € (netto) berechnet werden.

(7) Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. außerordentlich zu kündigen, insbesondere bei höherer Gewalt, unrichtigen Angaben (Personenzahl, Zweck, Identität), vertragswidriger Nutzung (Partys, gewerbliche Nutzung), Gefährdung von Sicherheit/Hausfrieden oder Ansehen des Vermieters.

(8) Der Vermieter informiert den Gast unverzüglich über die Ausübung des Rücktritts-/Kündigungsrechts. In Fällen höherer Gewalt werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet. Bei berechtigtem Rücktritt/Kündigung bestehen keine Schadensersatzansprüche des Gastes; der Gast ersetzt vom ihm zu vertretende Schäden.

§ 6 Haftung; Verjährung

(1) Der Vermieter haftet für Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Störungen oder Mängel unverzüglich anzuzeigen und das Zumutbare zur Mangelbeseitigung und Schadensminderung beizutragen.

(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes übernimmt der Vermieter keine Haftung. Eine Haftung nach §§ 701 ff. BGB wird – soweit zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände.

(3) Der Gast haftet für alle von ihm, Mitreisenden oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden. Dem Gast wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen (insbesondere bei Wasser-/Feuerschäden).

(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn, der Vermieter haftet wegen Vorsatzes oder zwingende gesetzliche Vorschriften stehen entgegen. Ansprüche des Vermieters verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag objektabhängig ab 15:00 Uhr oder 16:00 Uhr zur Verfügung. Die für das Objekt maßgebliche Check-in-Zeit ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Die Anreise hat regelmäßig bis 22:00 Uhr zu erfolgen, es sei denn, ein späterer Zeitpunkt wurde vorab ausdrücklich vereinbart.

(2) Der Gast ist verpflichtet, gesetzlich vorgeschriebene Meldedaten sowie – soweit erforderlich – eine Kopie seines gültigen Personalausweises oder Reisepasses vor Anreise über ein vom Vermieter bereitgestelltes digitales Verfahren zu übermitteln. Eine analoge Erfassung erfolgt nur ausnahmsweise nach Rücksprache.

(3) Der Vermieter kann bei Anreise eine Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe (rechtzeitige Räumung und vollständige Schlüsselrückgabe) erstattet, sofern keine vom Gast zu vertretenden Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen vorliegen.

(4) Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung besteht Anspruch auf eine Zusatzzahlung: a) 50 % des Übernachtungspreises/Nacht bei Räumung nach 10:00 Uhr, aber vor 13:00 Uhr; b) 100 % des Übernachtungspreises/Nacht bei Räumung nach 13:00 Uhr. Weitergehende Schäden bleiben vorbehalten.

(5) Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn alle Schlüssel an den Vermieter oder dessen Vertreter herausgegeben wurden. Soweit vereinbart, können Schlüssel in einer Schlüsselbox hinterlegt werden; der Gast hat die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.

(6) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast Schadensersatz für Neuherstellung und ggf. Austausch von Schlössern/Schließanlagen zu leisten.

(7) Gäste, die über die vereinbarte Check-out-Zeit hinaus bleiben oder die Reinigung verzögern, haften für alle daraus resultierenden Kosten und Ausgaben.

§ 8 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung des Vermieters verwiesen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Buchungsbestätigung oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Gast sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Burgdorf (Niedersachsen). Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Burgdorf bzw. der Sitz der ApartZ GmbH.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung; soweit zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Anlage 1: Internetnutzungsbedingungen (WLAN)

(1) Der Gast erhält für die Dauer des Aufenthalts die Möglichkeit, über das WLAN des Vermieters auf das Internet zuzugreifen. Zugangsdaten werden zu Beginn der Mietzeit mitgeteilt.

(2) Die Nutzung ist im Mietpreis enthalten. Kosten für kostenpflichtige Dienste oder sonstige entgeltliche Inhalte, die der Gast veranlasst, trägt der Gast. Entstehen solche Kosten, wird widerleglich vermutet, dass sie durch den Gast verursacht wurden.

(3) Der Gast hat Zugangsdaten geheim zu halten und nur an berechtigte Mitnutzer weiterzugeben. Der Gast ist verpflichtet, das Internet ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Insbesondere untersagt sind urheberrechtsverletzende Downloads/Uploads (z. B. über Tauschbörsen), rechtswidrige Streaming-Angebote, strafbare Inhalte/Äußerungen, der Abruf pornografischer Inhalte soweit gesetzlich unzulässig, sowie Spam oder sonstige unzulässige Werbung.

(4) Gibt der Gast Zugangsdaten weiter, hat er die Mitnutzer über diese Pflichten aufzuklären. Bei Weitergabe an Minderjährige hat der Gast die Einhaltung des Jugendschutzes sicherzustellen.

(5) Der Internetzugang wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten bereitgestellt. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Störungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Provider, Routerdefekte). Der Vermieter übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Schäden an Endgeräten des Gastes durch Internetnutzung (z. B. Malware), außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

(6) Der Datenverkehr kann unverschlüsselt erfolgen; ein umfassender Viren-/Firewall-Schutz wird nicht zugesichert. Der Gast ist für den Schutz seiner Endgeräte selbst verantwortlich.

(7) Nach Ende der Mietzeit ist die Nutzung des WLAN nicht mehr gestattet. Bei berechtigtem Verdacht einer Pflichtverletzung kann der Vermieter den Zugang während der Mietzeit sperren oder Zugangsdaten ändern.

(8) Der Gast stellt den Vermieter von rechtskräftig festgestellten Forderungen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Internetnutzung des Gastes oder von Personen beruhen, denen der Gast Zugangsdaten weitergegeben hat.

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